Die im Frühjahr 2021 kommunizierte Fusion der PK-AETAS, BVG Sammelstiftung mit der Compacta Sammelstiftung BVG
wurde im November 2021 von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt, womit diese nun definitiv rückwirkend per
1. Januar 2021 vollzogen wird.
Sämtliche Rechte und Verpflichtungen der PK-AETAS, BVG Sammelstiftung werden von der Compacta Sammelstiftung BVG
übernommen. Damit behalten die bestehenden Anschlussverträge der PK-AETAS automatisch ihre Gültigkeit.
Ab dem 1. Januar 2022 gilt das Vorsorgereglement der Compacta Sammelstiftung BVG. Für die per Fusionsstichtag
(1. Januar 2021) bereits hängigen oder bestehenden Vorsorgeansprüche von Versicherten und Rentnern der
ehemaligen PK-AETAS, BVG Sammelstiftung bleibt ihr Vorsorgereglement in seiner im Einzelfall jeweils massgebenden
Fassung weiterhin anwendbar.
Für die Unternehmen bzw. Versicherten und Rentner, die per 31. Dezember 2020 bereits der PK-AETAS angeschlossen
bzw. bei ihr versichert waren, bleibt das bisherige Kostenreglement bis zum 31. Dezember 2022 gültig.
Damit es zu keiner Verwässerung der Deckungsgrade kommt, werden die Anschlüsse der ehemaligen PK-AETAS
als Versichertenkreis im Pool «Balanced» geführt.
Mit der Fusion geht die PK-AETAS, BVG Sammelstiftung rechtlich in die Compacta Sammelstiftung BVG über und wird
im Handelsregister gelöscht.
In diesem Zusammenhang wird die Website der PK-AETAS in den nächsten Tagen deaktiviert.
Sämtliche Informationen rund um die Stiftung und Formulare finden Sie unter valitas.ch/de/valitas-compacta