Beschlüsse der Kassenkommission
Gestützt auf die gute Geschäftsentwicklung im Jahr 2021 hat die Kassenkommission die Verzinsung der Altersguthaben festgelegt. Die Altersguthaben werden im 2021 definitiv mit 2.5% verzinst. Ebenfalls wurden reglementarische Anpassungen verabschiedet, welche im Zusammenhang mit der IV-Weiterentwicklung stehen.
Unterstützt von fiskalischen und geldpolitischen Massnahmen sowie der gesamtwirtschaftlichen Erholung legten die Finanzmärkte im 2021 erneut deutlich zu. Insbesondere dank den Aktien- und Immobilienengagements erreichte die Pensionskasse Uri bis Ende November eine erfreuliche Performance von 6.2%. Entsprechend notiert auch der Deckungsgrad, welcher das Verhältnis zwischen Vermögen und Verpflichtungen aufzeigt, bei rund 114%.
Auf Basis dieses positiven Zwischenergebnisses legte die Kassenkommission die Verzinsung der Altersguthaben fest und entschied über zusätzliche Zuweisungen bei den Rückstellungen. Bei der Verzinsung wurde für das laufende Jahr ein definitiver Zinssatz von 2.5% bestimmt. Dieser Wert liegt 1.5 Prozentpunkt höher als der BVG-Richtwert (1%). Für das kommende Jahr wurde ein provisorischer Zinssatz von 1% gesetzt. Ausserdem votierte die Kassenkommission für eine zusätzliche Stärkung der Rückstellung «Umwandlungssatz» im Umfang von rund CHF 5 Mio.
Bundesrechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung führen auch beim Reglement der Pensionskasse Uri zu Anpassungen. Insbesondere die Überführung des bestehenden IV-Rentenmodells in ein stufenloses Rentensystem bedingt die Änderung der entsprechenden Reglementsbestimmungen. Die Neuerungen treten auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
Im Versicherungsbereich signalisieren die vorläufigen Bestandeszahlen sowohl bei den Aktivversicherten als auch bei den Rentenbeziehenden erneut eine leichte Zunahme.
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