Die Altersguthaben werden im Jahr 2022 mit 2% verzinst – keine Rentenanpassung

An seiner Sitzung vom 7. Dezember 2021 hat der Stiftungsrat den Verzinsungssatz auf den Altersguthaben für das Jahr 2022 wiederum auf 2.0% festgelegt. Diese Verzinsung liegt damit deutlich über dem vom Bundesrat festgelegten Mindestverzinsungssatz von 1%.

Die laufenden Renten werden im kommenden Jahr nicht erhöht, da kein wesentlicher Rückstand auf die Teuerung besteht.

Die Grenzwerte der 3 Säulen ändern per 1. Januar 2022 nicht.

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